Informationen
Jetzt neu: Die Freizeitkarte für Kurzurlauber und Tagestouristen!
Mit der PassauRegioCard-light über 90 % unserer Partner-Angebote zum vergünstigten Bezugspreis kennenlernen.
Weitere Informationen erhalten Sie nachstehend in dieser Rubrik:
Lieber PassauRegioCard Kunde,
auf Grund der Umstellung unserer Hotline sind wir für telefonische Rückfragen vorübergehend unter der Telefonnummer +49 8531 – 944949 während der Geschäftszeiten erreichbar.
Mo - Fr 9.30 - 12.30 und 14.00 - 17.00 Uhr
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
An dieser Stelle möchten wir sie über aktualisierte Inhalte informieren, welche sich nach Drucklegung des Passauregiocard Erlebnisführers 2021 ergeben haben.
Bauernmuseum Tittling:
Derzeit kein Kassenpersonal vor Ort!
Der aktuell verminderte Eintrittspreis in Höhe von 2 € wird über ein mechanisches Kontroll- und Bezahlsystem erhoben (Münzeinwurf).
PassauRegioCard-Kunden erhalten den Eintrittspreis selbstverständlich erstattet.
Bitte wenden Sie sich hierfür an die Telefonnummer 0851/397-268.
Blättern Sie im aktuellen Reisführer der PassauRegioCard 2021 >>
Wo kann ich eine PassauRegioCard kaufen?
Die PassauRegioCard ist in vielen Hotels, Tourist-Informationen und Kurverwaltungen erhältlich. Eine detaillierte Auflistung mitsamt Adress- und Kontaktdaten unserer aktuellen Verkaufsstellen erhalten Sie in dieser Übersicht -->>
Wie lange gilt meine PassauRegioCard und wie wird der Gültigkeitszeitraum bemessen?
Die PassauRegioCard gilt entsprechend Ihrer gewünschten und erworbenen Laufzeit. Sie ist erhältlich als 1-Tages-, 2-Tages-, 3-Tages-, 5-Tages-, 7-Tages- und 14-Tages-Karte. Infos zu den jeweiligen Preisen erhalten Sie auf den Seiten 92 und 93 in diesem Erlebnisführer. Die jeweilige Gültigkeitsdauer wird auf der Rückseite Ihrer Karte aufgedruckt und gilt jeweils innerhalb dieses Zeitraumes.
Beispiel 1: „Gültig von 01.04.2023 bis 05.04.2023“ = 5-Tages-Karte und gilt ab einschl. 01.04.2023 (0 Uhr) bis einschl. 05.04.2023 (24 Uhr);
Beispiel 2: „Gültig am 07.04.2023“ = 1-Tages-Karte. Gilt am 07.04.2023 von 0 Uhr bis 24 Uhr
Wie aktiviere ich meine PassauRegioCard?
Die Aktivierung erfolgt automatisch an dem ersten Tag des von Ihnen gewünschten Gültigkeitszeitraumes. Wenn Sie beispielsweise am 01.12.2023 eine 2-Tages-Karte erwerben, können Sie beim Kauf Ihren gewünschten Gültigkeitszeitraum angeben. Wenn Sie Ihre Karte erst ab dem 08.12.2023 nutzen möchten, druckt Ihnen Ihre Verkaufsstelle den gewünschten Gültigkeitszeitraum – in diesem Falle den 08.12.2023 bis 09.12.2023 – auf die Rückseite Ihrer PassauRegioCard.
Wie funktioniert die Inanspruchnahme der Leistungen der Akzeptanzpartner (freien Eintritt)?
Wenn Sie eine Leistung unserer Akzeptanzpartner (bspw. freier Eintritt in eine Therme) in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie dazu nur Ihre PassauRegioCard dem entsprechenden Kassenmitarbeiter/Empfangspersonal vorzeigen. Dieser scannt den auf der Rückseite der Karte angebrachten QR-Code mittels eines Lesegerätes – Ihr freier Eintritt wurde somit bei diesem Partner aufgebraucht. Darüber hinaus funktioniert die PassauRegioCard auch als Fahrticket im öffentlichen Nahverkehr (mehr Infos hierzu). Hier genügt meist eine Sichtprüfung des Gültigkeitszeitraumes Ihrer PassauRegioCard durch das Fahrpersonal.
Wie oft kann ich die Leistungen der Akzeptanzpartner in Anspruch nehmen?
Die meisten Akzeptanzpartner bieten Inhabern der PassauRegioCard einmalig einen freien Eintritt an. Dieser kann evtl. zeitlich begrenzt sein. Die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel ist hingegen uneingeschränkt und somit innerhalb der Gültigkeit Ihrer PassauRegioCard beliebig oft möglich. Genaue Infos zu den jeweiligen Vorteilen erhalten Sie in diesem Erlebnisführer. Unsere Partner stehen Ihnen gerne für weitere Fragen zu deren Angeboten unter den angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung.
Wie funktioniert die Inanspruchnahme der Vorteile und Vergünstigungen bei den Bonus- und Rabattpartnern?
Die Bonus- und Rabattpartner erkennen Sie an dem runden Rabattstempel in den jeweiligen Einträgen im Erlebnisführer. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Vorteile beschränkt sich nicht wie bei den Akzeptanzpartnern auf den Gültigkeitszeitraum Ihrer PassauRegioCard, sondern auf den Gültigkeitszeitraum der Wertmarke auf der Rückseite Ihres Erlebnisführers. Das heißt, Sie können die Vorteile unserer Bonus- und Rabattpartner auch nach Ablauf der Gültigkeit Ihrer PassauRegioCard die gesamte Saison (von 01.04. bis 31.03.) noch nutzen. Einfach Erlebnisführer mit gültiger Wertmarke bei einem unserer Bonus- und Rabattpartner vorzeigen, Rabattstempel beim jeweiligen Eintrag im Erlebnisführer entwerten lassen und sparen!
Haben Sie weitere Fragen? Unsere Service-Stelle ist Ihnen gerne unter der Tel.-Nr. +49 8531 94 49 49 oder unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! behilflich. Außerhalb der Öffnungszeiten unserer Service-Stelle erhalten Sie aktuelle Informationen auch im Internet unter www.passauregiocard.de.
Auf den Linien des Verbundtarif DonauWald – VDW im Landkreis Passau
Neben zahlreichen Querverbindungen im Landkreis und Rufbus-Linien in ländliche Gebiete herrscht ein Stundentakt von und nach Passau auf sieben Hauptkorridoren inkl. Abend- und Nachtverbindungen
– siehe Übersicht.
Weitere Verbindungen sowie individuelle Fahrplanauskünfte erhalten Sie in der Mobilitätszentrale Passau von 08:00 bis 17:00 Uhr unter 0851/75637-0, unter vdw.wohin-du-willst.de oder mit der kostenlosen APP „vdw.mobil“.
Im Orts- und Bäderbusverkehr der Gemeinden Bad Füssing, Kirchham und Bad Griesbach im Rottal
Sicher und schnell im Thermen- und Erholungsgebiet Vorteilspartner, Hotels und Gaststätten erreichen.
Auf den Linien der Stadtwerke Passau
Innerhalb des Stadtgebietes auf dicht vertakteten Linien erreichen Sie unsere Partner in der Stadt Passau meist in nur wenigen Minuten.
Auf den Schienenstrecken der DB-Regio und der Südostbayernbahn
DB-Regio: Zwischen Passau und Vilshofen
Südostbayernbahn: Zwischen Passau über Pocking – Karpfham bis Bad Birnbach
Zusätzliche Infos zu den aufgeführten Partnern erhalten Sie ebenfalls im Erlebnisführer auf den Seiten 29–31 und 56. Infos zu weiteren ÖPNV-Angeboten wie Fahrradmitnahme, Nachtexpress uvm. erhalten Sie im Internet unter www.vdw-mobil.de, unter www.landkreis-passau.de oder in der Mobilitätszentrale Passau unter 0851/75637-0.
Kundenbedingungen der PassauRegioCard
1. Definition:
Die PassauRegioCard sowie die PassauRegioCard-light (im Folgenden nur PassauRegioCard genannt) ist die touristische Leistungskarte des Zweckverbandes PassauCard, welche den Karteninhaber für einen einmaligen, vorab zu entrichtenden Kaufpreis zur Inanspruchnahme der Vertragsleistungen der PassauRegioCard-Leistungspartner berechtigt. Die einmaligen oder mehrmaligen Leistungen sind in den Vereinbarungen zwischen Zweckverband und PassauRegioCard-Leistungspartner über die Beteiligung am PassauRegioCard-Projekt definiert und in den fortlaufend erscheinenden Printmedien beschrieben.
2. Erwerb und Gültigkeit:
Die PassauRegioCard wird für die Dauer von 3, 5, 7, oder 14 Tagen ausgegeben. Die PassauRegioCard-light wird für die Dauer von 1 und 2 Tagen ausgegeben. Der Gast bzw. Bürger erhält beim Erwerb eine Quittung, die auf Verlangen an den entsprechenden Stellen vorzuzeigen ist. Durch den Erwerb der PassauRegioCard wird der Gast bzw. Bürger zum Inhaber. Die PassauRegioCard ist nicht übertragbar und verliert nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit ihre Gültigkeit. Die Leistungen der Bonuspartner gelten grundsätzlich für die jeweilige Tourismussaison. Eine Erstattung für nicht in Anspruch genommene Leistungen erfolgt nicht. Dies gilt auch für den Fall persönlicher Verhinderung bzw. Krankheit. Grundsätzlich gilt die PassauRegioCard nur in Verbindung mit einem Lichtbildausweis.
3. Leistungsumfang
Sämtliche PassauRegioCard-Leistungspartner haben sich verpflichtet, PassauRegioCard-Inhabern zu den Allgemeinen Beförderungs- bzw. Geschäftsbedingungen unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen qualitativ und quantitativ in vollem Umfang ihre PassauRegioCard-Leistungen zur Verfügung zu stellen. Die Inanspruchnahme der Leistungen kann nur zu den üblichen Öffnungs- und Geschäftszeiten des jeweiligen PassauRegioCard-Leistungspartners erfolgen. Eine Verpflichtung gegenüber dem Inhaber der PassauRegioCard besteht nicht während der Durchführung von Sonderveranstaltungen oder Veranstaltungen mit ausschließlich geladenen Gästen. Ein Leistungsanspruch entfällt ferner bei höherer Gewalt und bei vorübergehender betrieblicher Einstellung des Geschäftsbetriebes. Ersatzansprüche gegenüber dem Zweckverband PassauCard können hieraus nicht abgeleitet werden. Die Leistungen werden von jedem Leistungspartner eigenverantwortlich erbracht. Betriebliche Anordnungen und Benutzerbedingungen der Leistungspartner sind zu beachten. Eventuelle Reklamationen und Beanstandungen aus dem Verhältnis zwischen Karteninhaber und PassauRegioCard–Leistungspartnern sind unmittelbar zwischen diesen zu klären. Für die Leistungen der PassauRegioCard-Leistungspartner übernimmt der Zweckverband PassauCard keine Haftung.
4. ÖPNV/SPNV
Für die Benutzung der im Leistungsumfang der PassauRegioCard enthaltenen Verkehrsmittel gilt die Sonderregelung, dass zwischen 04.00 und 09.00 Uhr für Bürger mit Erstwohnsitz im Landkreis Passau und der Stadt Passau ein Beförderungsanspruch gegenüber den ÖPNV- bzw. SPNV-Betreibern nicht besteht. Die An- und Abreise zum und vom örtlichen Beherbergungsbetrieb ist im PassauRegioCard-Paket nur enthalten, sofern der Inhaber bereits bzw. noch im Besitz einer für den jeweiligen Tag gültigen PassauRegioCard ist.
5. Preise:
Für die PassauRegioCard gibt es je nach Gültigkeitszeitraum und Status der Käufer (z.B. Erwachsener, Kind, Kurgast) verschiedene Preisklassifikationen. Diese sind bei den jeweiligen PassauRegioCard-Leistungspartnern in gesonderten Preisaushängen dargestellt.
Die für Kinder ausgewiesenen ermäßigten Tarife gelten nur bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, Kinder, die noch keine 4 Jahre alt sind, haben grundsätzlich Anspruch auf Gratisnutzung der PassauRegioCard. Ausnahme Thermalbäder: Kinder unter 3 Jahren haben aufgrund gesundheitlicher Aspekte keinen Zutritt (vgl. auch Leistungsbeschreibung)
6. Verkaufsstellen:
Verkaufsstellen sind von Zweckverband PassauCard autorisierte Vertriebsstellen, z.B. Kurverwaltungen, Tourist-Info-Stellen in den Gemeinden, Beherbergungsbetriebe und PassauRegioCard-Leistungspartner. Eine aktuelle Übersicht aller Verkaufsstellen ist auf der Internetseite www.passauregiocard.de veröffentlicht.
7. Verwendungsmöglichkeiten:
Vor Inanspruchnahme einer Leistung der PassauRegioCard muss der Inhaber bei dem PassauRegioCard-Leistungspartner, der mit einem geeigneten elektronischen Lesegerät ausgestattet ist, eine Prüfung und Registrierung am Gerät herbeiführen. Dies kann durch Vorbeiführen bzw. Vorhalten der PassauRegioCard am entsprechenden Gerät erfolgen. Die PassauRegioCard gilt als Fahrschein für das öffentliche Nahverkehrsangebot des VDW (Verbundtarif DonauWald) innerhalb des Landkreises Passau, der VLP (Verkehrsgemeinschaft Landkreis Passau), des Orts- und Bäderbusverkehrs in Bad Füssing, Kirchham und Bad Griesbach i. Rottal, in den Bussen der Stadtwerke Passau sowie eventuell bei weiteren Akzeptanzpartnern gemäß deren Leistungsbeschreibung. Bei der Fahrscheinkontrolle in den Bussen und Zügen ist die PassauRegioCard vorzuzeigen.
8. Missbrauch:
Jede missbräuchliche Verwendung durch den Karteninhaber, insbesondere die unbefugte Weitergabe an Dritte, führt zum ersatzlosen Einzug und zum Erlöschen der Gültigkeit der Karte.
9. Beschädigung:
Der Zweckverband PassauCard haftet nur bei Beschädigungen und technischen Mängeln der Leistungskarte oder der elektronischen Lesegeräte unter der Voraussetzung sachgemäßer Handhabung. Wenn in solchen Fällen kein Zugang möglich ist, wird vom betreffenden PassauRegioCard-Leistungspartner eine Ersatz-Zugangsberechtigung ausgestellt und der PassauRegioCard-Inhaber wird registriert. Der Karteninhaber ist verpflichtet, bei den für diese Fälle autorisierten Ausgabestellen eine neue PassauRegioCard anzufordern. Bei vom PassauRegioCard-Inhaber selbstverschuldeter Funktionsuntauglichkeit trägt dieser die Kosten für die Ersatzausstellung.
10. Verlust:
Bei Diebstahl oder Verlust übernimmt der Zweckverband PassauCard keine Haftung. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz der Karte oder auf Rückerstattung des Kaufpreises.
Stand: 1.04.2024
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www.passauregiocard.de PassauRegioCard Hotline: 0 85 31 / 94 49 49
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Sponsoren | ![]() |
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Rotthofer Strasse 10
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Fon: +49(0) 8504/9546-0 SUMIDA AG
Mediplus Täglich: 8:00 - 22:00 Uhr Tel.: 0228 / 688 33 500 (Ortstarif)
Landkreis Passau Domplatz 11 Tel. +49 (0) 851/397-0, Fax: +49 (0) 851/2894 |
Fahrplanauskunft | ![]() |
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Mit der PassauRegioCard fahren Sie kostenlos mit Bus und Bahn:
- bei Fahrten auf allen Linien der VLP (Verkehrsgemeinschaft Landkreis Passau) innerhalb der Geltungsdauer der PassauRegioCard
- werktags gültig ab 09:00 Uhr, samstags, sonn- und feiertags uneingeschränkt
- zu den aktuellen Fahrplänen (externer Link)
-zu der elektronischen Fahrplanauskunft der Bahn (externer Link)
Nachstehend sehen Sie die aktuellen Preislisten der PassauRegioCard und der PassauRegioCard-light. Wenn Sie auf die Abbildung klicken öffnen Sie die jeweilige Preisliste (Sommersaison oder Wintersaison) im PDF Format.
Lesen Sie hier die PassauRegioCard Kundenbedingungen (Stand April 2024) >> >>
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